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Katzenschutzverordnung gilt ab heute in Rodgau

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07.12.2025, 10:24 Uhr in Kreis Offenbach
Katze

RODGAU. Die Zahl der Streunerkatzen steigt immer weiter. Deshalb gilt ab heute in Rodgau eine Katzenschutzverordnung.

Die Stadt Rodgau verpflichtet Katzenhalter ab sofort: Freigängerkatzen müssen kastriert, gechippt und registriert sein. Ausnahmen gelten nur für Zuchttiere oder wenn eine Narkose medizinisch nicht möglich ist. Hintergrund sind überlastete Tierschutzvereine, die seit Jahren immer mehr unkastrierte und teils verwahrloste Tiere aufnehmen. Solche Regeln gibt es in Seligenstadt, Hainburg, Mainhausen, Obertshausen und Rödermark schon länger. Auch in Aschaffenburg und Großostheim gilt es bereits. Großostheim will die Verordnung ab ersten März 2026 einführen, nachdem zuletzt verstärkt herrenlose Katzen gefunden wurden.

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