Babenhäuser Doppelmörder: Neue Runde im Zivilverfahren
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BABENHAUSEN. Neue Runde im Zivilverfahren um den als Doppelmörder verurteilten Babenhäuser Andreas Darsow: Vor dem Oberlandesgericht geht es heute wieder um die Entschädigung für die bei dem Doppelmord verletzte Tochter des Opfer-Ehepaars.
Das Land Hessen hat Darsow verklagt, um die seitdem entstandenen Kosten wieder zu bekommen, und in erster Instanz auch Recht bekommen. Darsow selbst wehrt sich gegen die Forderung, weil er sich für unschuldig hält. Sein Anwalt, ein prominenter Strafverteidiger, will über das Zivilverfahren erreichen, dass auch der Strafprozess neu aufgerollt wird. Bei den Ermittlungen zu dem Babenhäuser Doppelmord hatte es zahlreiche Ungereimtheiten gegeben. Das Doppelmord-Urteil gegen Darsow beruhte seinerzeit nur auf Indizien.