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Bekleidungs-Geschäfte am bayerischen Untermain fallen nicht unter 2-G-Regelung

30.12.2021, 07:14 Uhr in
Symbolbild Einzelhandel

BAYER. UNTERMAIN. Aufatmen bei unzähligen Bekleidungs-Geschäften am bayerischen Untermain. Sie fallen nämlich nicht unter die 2-G-Regelungen, wie das bayerische Verwaltungsgericht jetzt klarstellte. Das bedeutet, dass die Klamottenläden zwischen Alzenau und Amorbach künftig wieder mehr Kunden bedienen können. Allerdings: Ohne einen nachgewiesenen negativen Corona-Test ist shoppen nach wie vor für Ungeimpfte tabu.

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