• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Tel 06021 – 38 83 0
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

Bouffier verkündet neue Corona-Regeln: Kein Freitesten mehr

Topnews
28.04.2022, 15:09 Uhr in
Volker Bouffier CDU

HESSEN. In Hessen hat am Mittag Ministerpräsident Volker Bouffier die neuen Corona-Regeln verkündet. Dabei ging es vor allem um die neue Quarantäne-Regelung. In Zukunft müssen sich Corona-positiv-getestete Menschen nur noch fünf Tage isolieren, eine Freitestung ist dann nicht mehr nötig. Sollten nach den fünf Tagen noch Symptome vorhanden sein, soll man sich nochmal für zwei weitere Tage isolieren – also dann insgesamt für 7 Tage am Stück. Ausnahme bleibt das Pflegepersonal: Hier muss nach den 5 Tagen Isolation noch ein negativer Testnachweis her.

In den Schulen wird weiter auf Selbstverantwortung gesetzt: Ungeimpfte Schüler oder Lehrer sind nicht mehr verpflichtet sich zu testen. Es wird aber weiterhin empfohlen – nach wie vor gibt’s kostenlose Selbsttests mit nach Hause. Wie alle neuen Corona-Beschlüsse gelten auch die erstmal nur für 4 Wochen – also bis Donnerstag, den 26. Mai.

Auch in Bayern gelten seit Dienstag gelockerte Corona-Regeln: die Testpflicht in Kitas und Schulen entfällt. Die Basisschutzmaßnahmen gelten allerdings weiterhin bis zum 28. Mai - das heißt FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die einrichtungsbezogene Testpflicht bleiben erstmal bestehen.

MAIN-KINZIG-KREIS. Das Land Hessen lockert ab Donnerstag (29.4.) die Coronaschutzmaßnahmen. Die wichtigsten Änderungen betreffen Quarantäneregelungen und Maßnahmen an den Schulen. Grund ist, dass trotz der derzeit immer noch hohen Inzidenzen, weniger Menschen mit schweren Covid-19-Verläufen im Krankenhaus behandelt werden müssen und auch die Fallzahlen an den Schulen überschau sind. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Main-Kinzig-Kreis wider.

„Wir tragen die Entscheidung des Landes Hessen mit, diese Lockerungen jetzt umzusetzen, jedoch unter der Option, dass diese wieder zurückgenommen werden können, wenn es die Lage erforderlich macht. Eines muss uns allen klar sein: Das alles kann nur dann gelingen, wenn jede und jeder Einzelne sich der damit einhergehenden Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber bewusst ist und entsprechend handelt“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler.

„Auch im Main-Kinzig-Kreis bewegt sich die Inzidenz nach wie vor auf einem hohen Niveau und liegt mit 998 etwas höher als noch in der Vorwoche. Die Belastung in den Krankenhäusern verringert sich, allerdings nur langsam. Die Situation ist aktuell beherrschbar und so soll es auch bleiben“, erklärt Dr. Wolfgang Lenz, Leiter des Amtes für Gesundheit und Gefahrenabwehr. „Deshalb kommt es nun noch stärker als bislang schon auf die Eigenverantwortung von uns allen an. Dazu gehört, sich bei erkältungsähnlichen Krankheitssymptomen solange von anderen zu isolieren, bis die Ursache abgeklärt ist. Und es gehört auch dazu, dass wir weiterhin auch freiwillig überall da Maske tragen, wo wir uns und andere schützen wollen: in Gedrängesituationen oder wo wir den nötigen Abstand nicht einhalten können“, erklärt Susanne Simmler.

Nach wie vor bestehe die Möglichkeit, sich vor Treffen mit Freunden und Familie kostenlos testen zu lassen. „Das sollte besonders dann beherzigt werden, wenn man Besuche bei Menschen plant, die alt, krank oder unter einer Vorerkrankung oder Immunschwäche leiden und die möglicherweise keinen Impfschutz bekommen können“, zählt die Gesundheitsdezernentin auf. Sie lädt ausdrücklich dazu ein, von diesen Testmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Aber auch ein ausreichender Impfschutz sei nach wie vor das Mittel der Wahl, um sich vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen.

Die nun für Hessen in der Coronaschutzverordnung beschlossenen Lockerungen gelten bis zum 26. Mai, sie sehen folgende Regelungen vor:

  • Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen dann nicht mehr für zehn Tage in häusliche Isolation, sondern lediglich für fünf Tage. Sie müssen sich auch nicht mehr freitesten. Die Isolation sollte bei Krankheitssymptomen jedoch eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis 48 Stunden lang keine Symptome mehr auftreten.
  • Neu ist auch, dass ungeimpfte Haushaltsangehörige von Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen von positiv Getesteten wird empfohlen, fünf Tage lang ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich testen zu lassen.
  • Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten und positiv getestet wurden, dürfen ihre Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation wiederaufnehmen, wenn sie eine Negativtest vorlegen können. Dieses Testergebnis muss dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
  • Ab dem 1. Mai wird die Testpflicht an Schulen aufgehoben. Stattdessen erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal wöchentlich von der Schule zwei Selbsttests für die Anwendung zu Hause zur Verfügung gestellt.
  • Damit entfällt die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler ohne Bedingung vom Präsenzunterricht abgemeldet werden können. Dies ist nur dann möglich, wenn sie selbst oder Angehörige bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
  • Der Musik- und Sportunterricht kann wieder ohne Einschränkungen stattfinden

Quelle: Main-Kinzig-Kreis

Mehr aus