Bund und Länder beschließen neue Corona-Regeln
BERLIN. Die Ministerpräsidenten der Länder haben gemeinsam mit Kanzlerin Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz haben heute erneut über die aktuelle Corona-Lage beraten und neue, bundesweite Regelungen beschlossen:
Für Zusammenkünfte, bei denen ungeimpfte Personen dabei sind, gelten Kontaktbeschränkungen. Dann dürfen sich maximal ein Haushalt plus zwei weitere Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. An Schulen gilt generell eine Maskenpflicht.
Bei Veranstaltungen gilt künftig generell die 2G-Regel. Auch die Verschärfung auf 2G+ ist möglich. Außerdem wird auch im Einzelhandel die 2G-Regel eingeführt. Außgenommen davon bleiben Läden des täglichen Bedarfs.
Ab einer Inzidenz von 350 gelten verschäfte Regelungen. Unter anderem werden Clubs & Diskotheken geschlossen. Darüber hinaus gelten Personenbegrenzungen für private Feiern. In Innenräumen dürfen sich dann maximal 50 Personen treffen - im Außenbereich maximal 200 Personen.
Kanzlerin Angela Merkel hat angekündigt, dass der Impfstatus neun Monate nach der Zweitimpfung ablaufen könnte. Es soll aber eine Übergangsfrist geben, in der jeder die Möglichkeit zur Boosterimpfung hat.
Eine allgemeine Impfpflicht könnte ab Februar 2022 gelten. Drüber soll im Bundestag beraten und entschieden werden. Der Ethikrat soll bis Ende des Jahres ein Statement dazu abgeben.
Wie bereits im letzten Jahr gilt ein Verbot für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk.