• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Funkhaus Tel 06021 – 38 83 0
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

Bundesgerichtshof weist Revision von Dessauer-Mörderin ab

Topnews
12.08.2023, 09:55 Uhr in Aschaffenburg
Bundesgerichtshof Palais mit Brunnen
Bundesgerichtshof: Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen. Foto: Joe Miletzki

ASCHAFFENBURG/KARLSRUHE. Das Urteil gegen die Mörderin von Maria Dessauer, der Tochter von Friedrich Dessauer, ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der 42-Jährigen gegen das Urteil jetzt abgewiesen.

Die Altenpflegerin hatte im Januar 2022 die 100-jährige Maria Dessauer in Frankfurt Sachsenhausen mit einem Kissen in ihrem Bett erstickt. Dafür hat sie das Frankfurter Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Mit der Tat wollte sie laut Gericht einen Hausfriedensbruch und Diebstahl verdecken. Als ehemalige Pflegerin Dessauers hatte sie sich mit einem Zweitschlüssel Zugang zur Wohnung verschafft – nach ihrer Tat wurde die Frau von der aktuellen Pflegerin Dessauers überrascht. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die Revision der 42-Jährigen jetzt verworfen. Maria Dessauer liegt auf dem Aschaffenburger Altstadt-Friedhofbegraben - direkt neben ihrem berühmten Vater, dem Physiker Friedrich Dessauer.

Mehr aus Aschaffenburg