Bundesverfassungsgericht fällt Urteil zur Triage
DEUTSCHLAND. Für den Fall einer Triage muss der Gesetzgeber jetzt Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderung. Sie befürchteten wegen statistisch schlechterer Überlebenschancen benachteiligt zu werden, wenn in Pandemiezeiten nicht mehr alle Patienten behandelt werden können.