Corona-Tests in Aschaffenburg: Minderjährige brauchen Einverständniserklärung
KREIS/STADT ASCHAFFENBURG. Einverständnis zur Coronatestung Minderjähriger
Auf Grund der Erfahrungen der vergangenen Tage sei darauf hingewiesen, dass in den
Angeboten von Stadt und Landkreis Coronatests an Minderjährigen nur mit dem
Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person möglich sind.
Bis zum 14. Geburtstag müssen Kinder von einer erziehungsberechtigten Person
begleitet werden. Ab dem 14. Geburtstag müssen Minderjährige zumindest eine
schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorlegen.
Das Formular zur Einverständniserklärung findet sich auf der Coronaseite auf der
Homepage des Landkreises: www.corona-ab.de unter „Testangebote“
Quelle: PM Landratsamt Aschaffenburg