Darum klagt der Bund Naturschutz gegen den Ausbau der B469
STOCKSTADT/GROSSOSTHEIM. Laut dem Bund Naturschutz Bayern verletze der geplante Ausbau der B469 zwischen Stockstadt und Großostheim rechtliche Vorgaben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Unterfranken wurde nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine umfassende Klagebegründung eingereicht. Durch den Ausbau würden 22, 8 Hektar Boden dauerhaft versiegelt und circa 14 Hektar Wald gerodet werden, so Steffen Jodl, BN-Regionalreferent für Unterfranken.