Gericht kippt 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel
BAYERN. Die 2G Regel für den Einzelhandel wird in Bayern vorläufig außer Kraft gesetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag der Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt. Die 2G-Regel werde in der bisherigen Form den Anforderungen nicht gerecht, so die Richter.
So lasse sich bei sogenannten Mischsortimentern nicht ausreichend aus der Verordnung entnehmen, welches Geschäft von der Zugangsbeschränkung erfasst werde und welches nicht.