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Gesundheitsamt Aschaffenburg kontaktiert nicht mehr individuell

03.12.2021, 14:05 Uhr in
Corona Virus

LANDKREIS ASCHAFFENBURG. Ab sofort werden positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig vom Gesundheitsamt telefonisch kontaktiert. Diese Indexpersonen und ihre nicht vollständig geimpften Haushaltsangehörigen haben sich nach Kenntnis des positiven PCR-Testergebnisses selbstständig und unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben.

Wie auch zuvor schon entsteht diese Pflicht nicht auf Grund einer gesonderten Anordnung durch das Gesundheitsamt, sondern gilt bereits auf Grund der „Allgemeinverfügung Isolation“, die das Bayerische Gesundheitsministerium am 31. August erlassen und zuletzt am 29. Oktober geändert hatte.

Dieses Vorgehen hilft dem Gesundheitsamt, sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen, zu fokussieren.

Denn die Corona-Fallzahlen und die Krankenhauseinweisungen von Corona-Patienten sind erheblich gestiegen, so dass eine individuelle Kontaktaufnahme nur noch zeitverzögert möglich wäre. Auch auf Grund der hohen Zahl an Anfragen könnte es hierbei aktuell zu Verzögerungen kommen.

Detailliertere Erläuterungen zum Verhalten bei einem positiven PCR-Testergebnis finden sich auf www.corona-ab.de:

  1. Die 14-tägige Isolation ist eigenständig und unverzüglich anzutreten. Zusammenkünfte mit anderen Personen sind untersagt. Auch der Kontakt zu Personen in häuslicher Gemeinschaft soll gemieden werden.
  2. Der Fragebogen auf www.corona-ab.de sollte bereits selbstständig ausgefüllt werden. Dieses Online-Formular soll das Telefon-Interview mit positiv getesteten Personen künftig ersetzen.
  3. Haushaltsangehörige sind zu informieren: Ungeimpfte haben sich für zehn Tage in Quarantäne zu begeben und können diese ab Tag 7 mit einem negativen Antigen-Schnelltest vorzeitig beenden. Vollständig Geimpfte trifft keine Quarantänepflicht, soweit kontinuierlich keine Symptome auftreten.
  4. Bei Symptomfreiheit kann frühestens an Tag 7 seit Beginn der Symptome oder - soweit nie Symptome auftraten - seit Abstrichnahme einen Antigen-Schnelltest durchführen lassen, um die Isolation bei negativem Ergebnis zu beenden. Dabei sollten seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr auftreten. Termine können unter https://terminvereinbarung-test-ab.de, [email protected] oder 06021/394-889 vereinbart werden. Im Fall eines positiven Ergebnisses verlängert sich die Absonderung und nach zwei Tagen muss der Test wiederholt werden. Die Absonderung kann nur mit negativem Ergebnis beendet werden.

Zu beachten gilt, dass bei der Virusvariante Omicron andere Regelungen gelten. In diesem Fall wird das Gesundheitsamt definitiv Kontakt zur infizierten Person aufnehmen.

Berufstätige, die sich in Isolation begeben müssen, können dem Arbeitgeber zunächst das positive PCR-Testergebnis als Nachweis erbringen. Wer darüber hinaus eine Absonderungsbescheinigung benötigt, erhält diese nach Ende der Absonderung auf Antrag unter [email protected].

Wer auf Grund der Absonderung einen Verdienstausfall erleidet, kann sich zur Entschädigung unter der 0931/380-5103 oder [email protected] an die Regierung von Unterfranken wenden.

Erwerbstätige Personen, die auf Grund der Betreuung ihrer in Absonderung befindlichen Kinder einen Verdienstausfall erleiden, finden Hilfe auf www.ifsg-online.de.

Quelle: Landratsamt Aschaffenburg

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