• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Tel 06021 – 38 83 0
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

Hanauer Sektenmord: Richter nicht als befangen angesehen

Topnews
10.06.2022, 12:38 Uhr in
100622 LG HU Befangenheitsantrag Sektenmord

Update 10:40 Uhr:
Der Richter sieht seine Kollegen nicht als befangen an. Der Prozess um die Mutter des getöteten Kindes geht damit wie geplant weiter.

HANAU. In Hanau hat am Vormittag ein Richter darüber entschieden, ob seine Kollegen vom Landgericht im Prozess um den Sektenmord eines Kindes befangen sind. Die Hanauer Staatsanwaltschaft hat zuvor beantragt, die Kollegen von dem Fall abzuziehen.

Der Fall hat Seltenheitswert. Die zuständigen Richter am Landgericht hätten den Mordprozess gegen die Mutter des getöteten Jungen seit Monaten dahinplätschern lassen, so der Vorwurf der Ermittler. Sollte die Befangenheit festgestellt werden müsste auch der Prozess gegen die Mutter neu aufgerollt werden. Das Mord-Urteil gegen Sektenchefin wurde vom Bundesgerichtshof bereits kassiert wegen Rechtsfehlern. Sowohl die Sektenchefin als auch die Mutter sind inzwischen wieder auf freiem Fuß. Der Mordfall liegt schon über 34 Jahre zurück. Ein Hanauer Junge war in einem Sack erstickt worden, weil ihn die Mutter für eine Re-Inkarnation Hitlers hielt.

Mehr zum Thema

Reporterin Felicia Stichter ist vor Ort

Mehr aus