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Hinweis vom Landratsamt A'burg: Einreise aus Risikogebieten melden

21.02.2022, 10:31 Uhr in
Fluglaerm Flugzeug Flieger


KREIS ASCHAFFENBURG. Alle Einreisenden aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten haben ihre Einreise gegenüber dem Robert-Koch-Instituts anzuzeigen. Die Registrierung ist online unter https://einreiseanmeldung.de/#/ vor der Reise zu tätigen.

Bei der Registrierung zur digitalen Einreise-Anmeldung können gleich die entsprechenden Nachweise, wie Impfzertifikat, Genesenen-Bescheinigung oder negativer Einreisebefund auf dieser Plattform hochgeladen werden, was dem Gesundheitsamt viel Zeit und erheblichen Nachverfolgungsaufwand spart. Einreisende, welche ihre Registrierung der Digitalen-Einreise-Anmeldung mit dem Hochladen ihrer Nachweisdokumente abgeschlossen und ein gültiges Impfzertifikat oder eine gültige Genesenen-Bescheinigung weitergeleitet haben, unterliegen nach ihrer Rückkehr nicht der Quarantänepflicht.

In Fällen, bei denen keine Corona-Nachweise hochgeladen wurden, ist der Einreisende verpflichtet, diese Dokumente per E-Mail an das Gesundheitsamt weiterzuleiten.

Zusätzlich kann auch eine Ersatzmitteilung in Papierform bei der Reise mitgeführt werden. Da dieses Formular oftmals bei Grenzkontrollen, zum Beispiel am Flughafen, einbehalten wird, ist es ratsam, bei der Abgabe immer auf eine Kopie zu bestehen.

Einreisen aus Nicht-Risikoländern sind nicht Melde- und Quarantänepflichtig. Ein aktuelles Nachweisdokument wie ein gültiges Impf- oder Genesenen-Zertifikat oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Einreisebefund muss allerdings für Kontrollen immer präsent sein.

Unter www.corona-ab.de wird über alle aktuellen Corona-Themen informiert. Hier sind auch unter dem Stichpunkt „Reiserückkehr“ alle wesentlichen Informationen und Formulare zur Corona-Einreise-Verordnung zu finden.

Quelle: Landratsamt Aschaffenburg

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