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Urteil gefallen: Babenhäuser Doppelmörder weiterhin schuldig

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30.03.2022, 13:45 Uhr in
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DARMSTADT/BABENHAUSEN. Im Zivilprozess um den verurteilten Doppelmörder Andreas Darsow wird heute eine Entscheidung am Darmstädter Landgericht erwartet. Damit soll auch bekanntgegeben werden, ob es eine neue Beweisaufnahme in dem Fall geben wird.

In dem Zivilverfahren heute geht es noch nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren gegen Darsow, sondern nur darum, ob das Land Hessen Schadenersatz von ihm wegen der Versorgung der Tochter der Opfer einfordern kann. Diese ist seit der Mordnacht pflegebedürftig. Sollte der Richter Zweifel an der Berechtigung haben, müsste das Land belegen, das Darsow schadenersatzpflichtig ist. Das geht aber nur, wenn bewiesen wird, dass der Babenhäuser tatsächlich der Mörder war. Das verneint Darsow seit seiner Verhaftung – und sein Anwalt hofft nun, über den Umweg des Zivilverfahrens einen neuen Strafprozess zu erhalten. 2011 wurde er wegen der Morde an seinen Nachbarn verurteilt.

UPDATE 13:40 UHR
Das Urteil ist gefallen: Das Landgericht Darmstadt sieht es nach wie vor als erwiesen an, dass er das Nachbarehepaar getötet hat und deren Tochter schwer verletzt hat. Demnach muss Darsow knapp 70.000 Euro an das Land Hessen zahlen – für die Betreuung der Tochter in den vergangenen Jahren.

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