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Landgericht Frankfurt rollt Mordprozess um Hanauer Sekten-Chefin neu auf

04.05.2023, 07:25 Uhr in Main-Kinzig-Kreis
240622 Justiz Gericht

HANAU. Im Fall um den Sekten-Kindsmord von Hanau wird heute das Verfahren um die Sekten-Chefin neu aufgerollt. Und zwar am Landgericht in Frankfurt.

Die Mutter des Kindes und die Sektenchefin waren vom Hanauer Landgericht beide wegen Mordes verurteilt worden. Beide Urteile hatte der Bundesgerichtshof wieder einkassiert. Die Mutter musste die Hanauer Gerichtsbarkeit schließlich im Wiederaufnahmeverfahren freisprechen, weil Mord nicht zugrunde lag und die anderen Anklagepunkte verjährt waren. Gegen die Sekten-Chefin bleibt dagegen der Mordvorwurf, der nicht verjährt. Doch nun übernehmen die Frankfurter Richter. Vor34 Jahren hatte die Mutter ihren damals vier Jahre alten Sohn in einen Sack gesteckt, weil sie in ihm eine Reinkarnation Hitlers sah. Die Sektenchefin nahm den Sack in Obhut. Der Junge erstickte damals in dem Sack.

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