Landgericht Hanau: Mordurteil von Sekten-Chefin aufgehoben
HANAU. Das Mordurteil des Landgerichts Hanau gegen eine mutmaßliche Sekten-Chefin ist jetzt vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben worden. Das Landgericht Hanau teilte mit, dass das Verfahren am Landgericht Frankfurt neu verhandelt werden soll. Die mutmaßliche Sekten-Chefin war im September 2020 wegen Mordes an einem vierjährigen Kind zu einer lebenslangen Freiheitsstraße verurteilt worden. Seit Mitte September vergangenen Jahres läuft auch ein Prozess gegen die Mutter des Kindes. Sie soll es in einem zugeschnürten Sack zu der Sekten-Chefin gebracht haben, woraufhin das Kind erstickte. Das Landgericht Hanau hat auch hier den Haftbefehl fallen gelassen aufgrund von Mangel an Beweisen. Der Prozess gegen die Frau wird heute fortgesetzt.