Mildes Urteil im Kirchzeller Motorrad-Drama
KIRCHZELL. Im Fall des tödlichen Kirchzeller Motorradunfalls vom Mai 2020 bleibt es bei einer milden Strafe. Die Staatsanwaltschaft wollte den Unfallverursacher eigentlich härter bestrafen und hatte Berufung eingelegt. Diese sei jedoch jetzt zurückgenommen worden, hieß es heute vom Landgericht in Aschaffenburg.
Ende Mai 2020 waren zwei Motorräder bei Kirchzell frontal zusammengestoßen, wobei ein 24-Jähriger ums Leben gekommen war. Die Staatsanwaltschaft hatte vermutet, dass der Unfallverursacher mit einem anderen Motorradfahrer ein Rennen gefahren war. Allerdings hatte der Amtsrichter in Obernburg Zweifel daran und dem Unfallverursacher nur eine achtmonatige Jugendstrafe aufgebrummt.