Sektenmord-Prozess in Hanau: Mutter freigesprochen
HANAU. Im Prozess rund um einen in den 80er Jahren erstickten Jungen ist es heute in Hanau zu einem Urteil gekommen: Auch die Mutter des damals 4-Jährige wurde nun vom Mordvorwurf freigesprochen. Die 61-Jährige solle außerdem für ihren Freiheitsentzug entschädigt werden, so die Vorsitzende Richterin. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor lebenslange Haft für die Frau gefordert. Sie sei Mitglied einer Sekte gewesen und soll ihren Sohn Ende der 80er-Jahre auf Anweisung der Sekten-Anführerin in einen Sack gesteckt haben – darin sei der Junge erstickt, hieß es in der Anklage.
Das Verfahren am Hanauer Landgericht musste eine weitere Runde
drehen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil gegen die Frau wegen
Mordes kassiert hatte. Die Tat selbst ist nun schon 34 Jahre her. Auch
im zweiten Prozess plädierte die Anklage nach der Beweisaufnahme für
eine Bestrafung wegen Mordes, die Verteidigung forderte dagegen
Freispruch.
Das Mordurteil gegen die Sektenchefin war ebenfalls vom BGH aufgehoben worden. Hier muss die Hanauer Gerichtsbarkeit also auch nochmal nachsitzen.