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Sektenmord in Hanau: Staatsanwalt sieht Richter als befangen

Topnews
25.05.2022, 10:53 Uhr in
Landgericht Amtsgericht Hanau Totale

HANAU. Im Prozess um den mutmaßlichen Sektenmord eines Kindes in der 80er Jahren in Hanau hat die Staatsanwaltschaft jetzt Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt. Diese sollen den Fall gegen die Mutter des Kindes seit drei Monaten dahinplätschern lassen.

Im März ist die angeklagte Mutter vom Landgericht aus der Untersuchungshaft entlassen worden –Nur eine Woche später ist auch der Haftbefehl gegen die Sektenchefin vom Bundesgerichtshof fallen gelassen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den Richtern jetzt vor, schon vorher von der Entscheidung des Bundesgerichtshofes gewusst zu haben. Die Befangenheitsanträge werden jetzt von einer weiteren Kammer bearbeitet – eine Entscheidung über die Befangenheit der Richter wird wahrscheinlich am 10. Juni verkündet.

Sollten die Richter als befangen gelten, muss auch dieser Prozess neu aufgerollt werden. Fest steht schon: Der Fall der mutmaßlichen Sekten-Chefin wird vor dem Frankfurter Landgericht neu verhandelt.

Im Jahr 1988 soll die Angeklagte ihren Sohn in einen Sack gesteckt und der Sektenchefin übergeben haben. Daraufhin ist der Junge in dem Sack erstickt.

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