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Terror-Einheit und wilde Fremde: Vater von Hanau-Attentäter soll aussagen

09.09.2022, 16:11 Uhr in
240622 Justiz Gericht

UPDATE 16 Uhr: Die Staatsanwaltschaft fordert eine höhere Geldsumme in Höhe von 11.700 Euro. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt - ein Urteil wird ebenfalls am Montag erwartet.

HANAU. Vor dem Landgericht Hanau wird am Vormittag der Berufungsprozess gegen den Vater des Hanauer Attentäters fortgesetzt. Der 75-Jährige soll heute zu Wort kommen, außerdem stehen die Plädoyers und die Urteilsverkündung in dem Verfahren wegen Beleidigungen aus. Dem Vater des Hanau-Attentäters wird vorgeworfen, Opfer-Angehörige als „wilde Fremde“ bezeichnet zu haben – das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzte SEK soll er Terroreinheit genannt haben. Zum Auftakt am Montag hatte der 75-Jährige die Anschuldigungen zurückgewiesen und Gericht sowie Staatsanwaltschaft böse angegangen: Der Staatsanwalt betreibe eine "mutmaßliche Volksverhetzung", man wolle ihn "mundtot" machen und finanziell ruinieren. Vor knapp einem Jahr war der Mann wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden – Angeklagter und Staatsanwaltschaft legten beide Berufung ein. Ein Gutachter bescheinigte dem Mann eine wahnhafte Störung mit „Kampf-Paranoia“, „Querulanten-Wahn“ sowie rechtsextremes Gedankengut.

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