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Gesundheitsamt Aschaffenburg: So verhält man sich bei positivem Testergebnis

12.11.2021, 14:40 Uhr in
Corona test 5931201 1920

ASCHAFFENBURG. Aufgrund der steigenden Corona-Erkrankungen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, sich bereits mit Erhalt des Ergebnisses sofort selbst in Quarantäne begeben müssen.
Corona-infizierte Personen bekommen für den Zeitraum ihrer häuslichen Absonderung eine schriftliche Anordnung vom Gesundheitsamt. Dies nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Die Anordnung ersetzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Erkrankte nur bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin.
Das Gesundheitsamt wird vom Hausarzt oder vom Testlabor automatisch über alle positiven PCR-Testergebnisse informiert. Eine zusätzliche, eigenständige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist deshalb nicht erforderlich.
Bei symptomatisch erkrankten Personen, wenn also Krankheitszeichen wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Fieber auftreten, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn – sofern sie seit mindestens 48 Stunden überwiegend symptomfrei sind. Bei Erkrankten, die keine Symptome aufweisen, endet
die Absonderung frühestens 14 Tage nach dem Nachweis des Erregers. Für geimpfte infizierte Personen, die keinerlei Symptome haben, endet die Absonderung nach einem negativen PCR-Test, der frühestens 7 Tage nach dem ersten positiven PCR-Nachweis durchgeführt werden kann.

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