Vorerst kein Berufungs-Verfahren im Zivilstreit um Doppel-Mörder Darsow
BABENHAUSEN/DARMSTADT. Es gibt vorerst doch keine neue Chance für den als Doppelmörder verurteilten Babenhäuser Andreas Darsow. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den für morgen angesetzten Prozesstermin im Zivilstreit mit dem Land Hessen abgesetzt: Grund sei der Tod eines Verfahrensbeteiligten. Darsow wehrt sich dagegen, die Unterbringungskosten für die behinderte Tochter des 2009 in Babenhausen getöteten Ehepaars zu bezahlen. Das Land Hessen sieht ihn als verurteilten Mörder der beiden in der finanziellen Pflicht. Darsow aber hält sich für unschuldig und hofft, über den zivilen Rechtsstreit einen neuen Strafprozess zu bekommen, um dann seine Unschuld beweisen zu können.