• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Funkhaus Tel 06021 – 38 83 0
  • Stauhotline 0800 – 66 66 400
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören

37.000 offene Haftbefehle in Bayern

17.05.2025, 06:00 Uhr in PrimaSonntag
K 050320 Symboldbild Gericht MN

BAYER. UNTERMAIN (tk/mg). 37.000 offene Haftbefehle gibt es in Bayern, knapp 11.000 im benachbarten Hessen. Prima Sonntag wollte nun von Staatsanwaltschaft und Gericht in Aschaffenburg wissen, wie viele offene Haftbefehle es hier am bayerischen Untermain gibt. Genauere Auskünfte konnte allerdings keine Behörde geben. Gerichtssprecherin Felicitas Behütuns teilte schriftlich mit, dass es rund 30 offene Haftbefehle gebe. Das seien allerdings Untersuchungshäftlinge oder in der Psychiatrie untergebrachte Personen, zu denen noch keine Abschlussverfügung ergangen ist. Sprich: diese Personen „sitzen“ schon. Wie viele Strafverdächtige hier bei uns frei rumlaufen, obwohl gegen sie ein Haftbefehl vorliegt, darüber gibt es keine Auskunft.

Komplizierte Rechtsbegriffe und verschiedene Stufen

Haftbefehle als solche haben verschiedenste Gründe und auch verschiedene Verfahrens-Schritte, weshalb sich die Fachleute in den Behörden mit der Beantwortung einer einfachen Frage schwertun. Es kommt eben darauf an, wo man die Definition für einen „offenen“ Haftbefehl ansetzt.

Noch komplizierter wird es, wenn ein Haftbefehl „außer Vollzug“ gesetzt wird. Ein möglicher Strafverdächtiger ist dann zwar auf freiem Fuß, aber nicht wirklich frei. Etwa, wenn er sich täglich bei der Polizei melden muss, oder wenn er eine Fußfessel trägt, die den Behörden mitteilt, wo sich die Person wann aufhält. Auch die Polizei, die mit der Durchsetzung von Haftbefehlen beauftragt wird, tut sich schwer damit, genaue Zahlen zu nennen.

Erstens ändert sich das fast täglich. Außerdem gibt es unterschiedliche Stufen bei der Durchsetzung eines Haftbefehls. Polizeisprecher Enrico Ball sagte Prima-Sonntag: “Man fängt oftmals niederschwellig an. Die Wohnort-Inspektion versucht, den Haftbefehl zukommen zu lassen.“ Wird die Person angetroffen, kann die Polizei sie natürlich sofort in eine Justizvollzugsanstalt bringen. Wenn aber nicht, wandert der Haftbefehl in eine zentrale Fahndungsdatei. Und dann passiert es öfter, dass die Person der Polizei bei einer Kontrollaktion zufällig ins Netz geht.

Fazit: Auch am bayerischen Untermain laufen Menschen frei herum, obwohl sie eigentlich in Haft sitzen müssten. Wie viele und aus welchen Gründen, ist aber kaum zu sagen.