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„Er hat die ganze Stadt ins Herz getroffen“

01.11.2025, 10:00 Uhr in PrimaSonntag
Foto Jet2

ASCHAFFENBURG (jg). Es waren zwei intensive, emotionale Wochen mit fünf langen Verhandlungstagen. Das Urteil fiel: Enamullah O., der am 22. Januar im Aschaffenburger Schöntalpark zwei Menschen mit einem Messer tötete hat, wird dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Darin waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung einig - Enamullah O. gilt als schuldunfähig.

Auch wenn der Prozess am Donnerstag ein Ende fand, bleiben die Narben in den Herzen der Aschaffenburger. „Er hat die ganze Stadt damit mitten ins Herz getroffen“, sagt Oberstaatsanwalt Bundschuh in seinem Plädoyer. Außerdem erwähnt er das unendliche Leid, dass die Familien der Opfer für den Rest ihres Lebens mit sich tragen müssen. Einer der Nebenkläger verglich den Tag des Angriffs mit dem 11. September 2001 - ein Tag, an den sich jeder erinnern kann.

Ein Strauß an Warnsignalen

Er hatte Stimmen im Kopf - und griff zum Küchenmesser: Der 28-jährige Afghane Enamullah O. gestand über seinen Anwalt, im Januar im Aschaffenburger Schöntalpark den zweijährigen Yannis und den 41-jährigen Familienvater Kai-Uwe D. getötet zu haben. Der Vater von zwei Kindern war nur zufällig im Park - er wollte helfen, als die Kinderkrippengruppe attackiert wurde. Auch ein zweijähriges Mädchen, ein 73-jähriger Helfer und eine 59-jährige Erzieherin wurden bei dem Blutrausch verletzt. Ein Gutachten bescheinigt dem Täter paranoide Schizophrenie - er soll Stimmen gehört haben, die ihn zu der Tat trieben. Schon vorher war Enamullah O. immer wieder auffällig: Gewaltbereitschaft, Unberechenbarkeit und mehrfache Unterbringungen in Psychiatrien - ein endloser Kreislauf. 280 Seiten umfasst allein sein Krankheitsbericht. Richter Karsten Krebs sprach von „einem Strauß an Warnsignalen“ und davon, dass vieles „nicht optimal gelaufen“ sei - vor allem aus medizinischer Sicht. Sogar für seinen Verteidiger Jürgen Vongries war der Fall eine Belastung. In seinem Schlusswort sagte er offen: „Ich bin froh, wenn dieser Prozess vorbei ist.“

Ein gerechtes Urteil?

Offen bleibt die Frage, ob das Urteil als gerecht empfunden wird. Gerichtssprecherin Felicitas Behütuns bezeichnete die Entscheidung des Richters nach dem Prozess als „eine der schwerwiegendsten Maßnahmen, die überhaupt hätten verhängt werden können“. Wäre Enamullah O. zum Tatzeitpunkt schuldfähig gewesen, hätte er nach einer Haftstrafe wieder in Freiheit leben können. So liegt seine Zukunft in den Händen der Justiz.

Das denken unsere Leser über das Urteil:

KW44 UMF Urteil 1
Heike Fischer aus Aschaffenburg

„Ich finde, er hätte abgeschoben werden sollen. Jetzt kommt er auf unsere Kosten in die Psychiatrie, bekommt warmes Essen und so weiter.“

KW44 UMF Urteil 2
Jürgen Aßmus aus Goldbach

„Ich finde es ist gut, dass er wegkommt und hoffentlich nicht mehr raus. Freigang oder sowas wäre nicht gut, dann kann so eine Tat ja wieder passieren.“

KW44 UMF Urteil 3
Barbara Kunkel aus Eichenberg

„Ich finde, er sollte nach Afghanistan zurück. Wenn er bis an sein Lebensende in der Psychiatrie ist, kostet er uns Steuerzahler doch Millionen. So ein Aufenthalt in der Forensischen ist teuer. Die Regierung hat versagt.“

KW44 UMF Urteil 4
Manfred Geier aus Aschaffenburg

„Wenn die Richter ihn lebenslänglich nach Lohr schicken, dann ist das schon richtig. Wir als normale Bürger können da nicht reinreden. Ich vertraue darauf, dass Richter und Staatsanwälte das richtig entscheiden.“

KW44 UMF Urteil 5
Henner Fritzsche aus Aschaffenburg

So einem Menschen (Enamullah O.) wünscht man im ersten Moment das Schlimmste, aber wir leben immer noch in einem Rechtsstaat. Von der Todesstrafe halte ich nichts - wenn er aus der Psychiatrie nicht mehr rauskommt, dann ist es vielleicht dasselbe, wie wenn er aus einem Gefängnis nicht mehr rauskommt. Das ist für mich in Ordnung.“

KW44 UMF Urteil 6
Uschi Hedwig aus Aschaffenburg

„Die Länder sollten sich da selbst drum kümmern. Ich finde, er sollte nach Afghanistan zurückgeschickt werden.“

KW44 UMF Urteil 7
Harald Fischer aus Niedernberg:

„Meiner Meinung nach gehört er (Enamullah O.) ins Gefängnis. Am Ende sagen die Gutachter in fünf Jahren, er ist geheilt! Lieber soll er dauerhaft in Dauerhaft!“

KW44 UMF Urteil 8
Udo Kraus aus Laufach

„Gerechtigkeit gibt es da nicht. Das Kind ist gestorben. Der Mann ist gestorben. Es gab Schwerverletzte. Derjenige, der das getan hat ist krank. Natürlich kann man dann sagen, es ist besser, wenn er weggeschlossen wird. Aber das ist schwierig einzuordnen. Wichtig ist, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht und dass niemand mehr zu Schaden kommt.“