A´burger Messerattacke: Polizist muss im Oktober vor Gericht
ALZENAU/ASCHAFFENBURG. Die tödliche Messerattacke vom Aschaffenburger Schöntalpark hat die Republik und das Vertrauen in ihre Institutionen nachhaltig erschüttert. Im Oktober beginnt die juristische Aufarbeitung. Nicht nur gegen den Täter vom Schöntal, sondern auch gegen einen Polizeibeamten vom Revier Alzenau.
Hätte die brutale Messerattacke des Afghanen auf Kleinkinder im Januar verhindert werden können? Diese Frage stellt sich indirekt, wenn im Oktober vor dem Alzenauer Amtsgericht gegen einen Polizeibeamten prozessiert wird. Dieser soll nämlich nichts unternommen haben, als der Täter vom Schöntalpark schon einmal mit einem Messer auf einen Menschen losgegangen war. Im August 2024 soll der Afghane in seiner Flüchtlingsunterkunft in Alzenau auf eine Ukrainerin eingestochen haben. Die Polizei nahm den 28-Jährigen damals zwar vorübergehend fest. Der zuständige Sachberarbeiter leitete aber kein Ermittlungsverfahren gegen den Afghanen ein. Warum nicht – das will die Staatsanwaltschaft nun wissen. Und die Öffentlichkeit auch. Denn die fragt sich, ob der Messerstecher vom Schöntalpark dann im Januar überhaupt noch frei herumgelaufen wäre.











































