Jugendhilfeausschuss A'burg: Integration und Jugendberufsagentur
ASCHAFFENBURG. In Aschaffenburg wird eine Jugendberufsagentur errichtet – das hat der Jugendhilfeausschuss jetzt beschlossen. Demnach gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen der Stadt und der Agentur für Arbeit. Jugendliche sollen so künftig gezielter an entsprechende Stellen vermittelt werden – und zwar mithilfe einer virtuellen Anlaufstelle. Ziel der Jugendberufsagentur ist eine bessere Förderung junger Menschen sowie eine Minderung der Arbeitslosigkeit.
Im Jugendhilfeausschuss sind auch verschiedene Wege der Integration junger Geflüchteter aus der Ukraine vorgestellt worden. So ist unter anderem von der Kinderbetreuung in der Erbighalle in Schweinheim gesprochen worden – diese wird vom Verein OneDay organisiert. Daneben gibt es in diversen Einrichtungen Sprach- und Begegnungs-cafés sowie ein internationales Frauencafé im Familienstützpunkt Hefner Alteneck. Auch über verschiedene Einreiseszenarien von Minderjährigen hat der Ausschuss gesprochen – eine Zusammenfassung:
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Für ausländische Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die ohne Begleitung einer personensorge- oder erziehungsberechtigten Person nach Deutschland einreisen, besteht in der Jugendhilfepraxis bereits ein etabliertes und gesetzlich geregeltes, bundesweites Aufnahme- und Verteilsystem. Ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) ist bei seiner Einreise nach Deutschland nach § 42a SGB VIII durch das örtlich zuständige Jugendamt vorläufig in Obhut zu nehmen. Während der vorläufigen Inobhutnahme prüft das zuständige Jugendamt sodann die Verteilfähigkeit des Kindes oder des Jugendlichen und entscheidet über die Anmeldung zur Verteilung oder den Ausschluss der Verteilung.
Minderjährige in Begleitung von Erwachsenen
Soweit Minderjährige von einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden, sind sie nicht unbegleitet und auch nicht vorläufig in Obhut zu nehmen.Diese Kinder werden nicht in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe untergebracht, sondern im Rahmen der allgemeinen Strukturen bei einem Unterbringungsbedarf gemeinsam mit den sie begleitenden Erwachsenen in einer Asylunterkunft. In Zweifelsfällen ist das Jugendamt einzubeziehen und auf die Sicherstellung des Kindeswohls zu achten. Eine Trennung von etwaigen „Gruppen“ / „Fluchtgemeinschaften“ soll vermieden werden. Kommt das zuständige Jugendamt zu dem Ergebnis, dass die Kinder und Jugendlichen mangels Vorhandenseins einer entsprechenden Erziehungsberechtigung unbegleitet sind, werden sie wie UMA behandelt und durch das zuständige Jugendamt vorläufig in Obhut genommen. Geprüft wird dabei, ob die begleitende Person „geeignet“ ist und die Kinder oder Jugendlichen im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme daher bei der begleitenden Person verbleiben können.
Minderjährige aus evakuierten Einrichtungen (Waisenhäuser etc.), die in Begleitung von Betreuungspersonen eingereist sind
Der Ukraine-Krieg zwingt auch viele Heim- und Waisenkinder zur Flucht. Damit sie in Deutschland schneller eine Unterkunft finden und möglichst in Gruppen zusammenbleiben können, wurde eine bundesweite Melde- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Kommunen dürfen nicht in eigener Regie Kinder aus diesen Einrichtungen aufnehmen. Die Vermittlung über die Koordinierungsstelle ist verpflichtend.Die SOS-Meldestelle, betrieben von SOS Kinderdorf e.V, informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren, über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner. Die zweite Säule ist die zentrale Koordinierungsstelle, eingerichtet beim Bundesverwaltungsamt. Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die ausgewogene Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.Auch diese Kinder und Jugendlichen, wenn sie in Begleitung von Betreuungspersonal der Heime nach Deutschland eingereist sind, sind nicht unbegleitet und in der Folge auch nicht vorläufig in Obhut zu nehmen. Sie werden nicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, sondern im Rahmen der allgemeinen Strukturen bei einem Unterbringungsbedarf gemeinsam mit den sie begleitenden Erwachsenen in einer Asylunterkunft. Auch dabei ist auf die Sicherstellung des Kindeswohls zu achten.
Quelle: Stadt Aschaffenburg