Allgemeinverfügung: Kreis Aschaffenburg schränkt Versammlungsrecht ein
KREIS ASCHAFFENBURG/KREIS MILTENBERG. Der Landratsamt Aschaffenburg hat am 10. Januar die folgende Allgemeinverfügung erlassen: Nicht angezeigte oder angemeldete Versammlungen im Landkreis Aschaffenburg werden wie folgt beschränkt:
- Zwischen den Teilnehmern ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten
- Die Teilnehmer sind während der Versammlung durchgängig zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske) verpflichtet.
- Die Versammlungen sind ausschließlich stationär bzw. ortsfest und ohne Aufzug zulässig.
Weitere Infos gibt es hier: https://landkreis-aschaffenburg.de
Als Reaktion auf sogenannte Spaziergänge als Protest gegen die Corona-Maßnahmen schränkten bereits mehrere Kommunen das Versammlungsrecht ein. Für Miltenbergs Landrat Jens-Marco Scherf gibt es keinen Anlass für eine solche Allgemeinverfügung, da Versammlungen und Spaziergänge im Kreis Miltenberg für gewöhnlich angemeldet seien.