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Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

23.11.2021, 19:07 Uhr in
Symbolbild Arbeitsagentur

ASCHAFFENBURG. Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden möglich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.

Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/...

In den Arbeitsagenturen sind auch weiterhin Sonderrufnummern geschaltet. Kundinnen und Kunden erreichen die Agentur für Arbeit Aschaffenburg unter:

06021 390 111 für Arbeitnehmer

06021 390 575 für Arbeitgeber

06021 390 600 Kontakt zur Berufsberatung

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de

Quelle: Agentur für Arbeit Aschaffenburg

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