Aschaffenburg: Beachtung der Frist zur Auffrischimpfung!
KREIS UND STADT ASCHAFFENBURG. Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis Aschaffenburg weist darauf hin, dass nach Erst- und Zweitimpfung mit BioNTech oder Moderna die Auffrischimpfung im Impfzentrum in Hösbach frühestens nach fünf Monaten vorgenommen werden kann. Diese Vorgabe des Freistaats darf das Impfzentrum nicht unterschreiten. Nach einer Grundimmunisierung mit Johnson&Johnson muss eine Frist von wenigstens vier Wochen eingehalten werden. Wer online einen Termin zum Boostern bucht, wird per Hinweis bereits darum gebeten, dies zu beachten.
Quelle: Kreis und Stadt Aschaffenburg