Berufung gegen Verurteilung des Alzenauer Polizisten
ALZENAU/ASCHAFFENBURG. Der Prozess gegen den Alzenauer Polizisten, der gegen den Schöntal-Attentäter nicht ermittelt hat, geht in die nächste Instanz. Sowohl die Anklage als auch der Verteidiger haben Berufung eingelegt gegen das Urteil des Amtsgerichts. Das teilte die Pressesprecherin des Gerichts heute mit. Damit wandert das Verfahren jetzt zum Oberlandesgericht nach Bamberg. Der 29 Jahre alte Polizist aus Alzenau war wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte keine Ermittlungen gegen Enamullah O. eingeleitet, obwohl dieser seine Freundin in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau mit einem Messer verletzt hatte. Mehrere Monate später tötete der afghanische Flüchtling im Aschaffenburger Schöntalpark ein Kleinkind und einen Helfer. Enamullah O. ist vom Landgericht dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt.












































