„Feuerteufel von Obernau“: Urteil am Aschaffenburger Amtsgericht ist gefallen
ASCHAFFENBURG. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat
einen Feuerwehrmann wegen mehrfacher Brandstiftung zu zwei Jahren Haft
verurteilt. Die Strafe für vorsätzlich gelegte Feuer in fünf Fällen,
Sachbeschädigung und versuchte Brandstiftung setzte das Gericht am
Dienstag zur Bewährung aus, wie eine Behördensprecherin sagte. Die
Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem muss der Mann
seine Therapie fortsetzen und 3000 Euro zahlen. Das Urteil ist
rechtskräftig.
Der 31-Jährige hatte gestanden, die Feuer zwischen August und November 2020 gelegt zu haben. Zumeist hatte der geborene Hesse Unterholz oder eine Wiese angezündet. Anschließend war er in den meisten Fällen mit seinen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg-Obernau zum Löschen ausgerückt. Menschen kamen nicht zu Schaden, es entstand aber Sachschaden in Höhe von rund 12 000 Euro. Dem Gericht zufolge wollte sich der Angeklagte durch sein Engagement profilieren.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf ein Jahr und vier Monate Haft plädiert, ausgesetzt zu Bewährung. Feuerwehrmänner als Brandstifter? Immer mal wieder sitzen einige von ihnen deshalb auf einer Anklagebank. Aufmerksamkeit und Bestätigung sind nicht selten die Motive für ihre Taten.