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Gelnhäuser muss schwenkbare Kamera wieder entfernen

03.06.2024, 10:12 Uhr in Main-Kinzig-Kreis
Gericht Symbolbild

GELNHAUSEN. Ein Gelnhäuser muss seine Überwachungskamera am Haus wieder entfernen. Das hat das Amtsgericht entschieden. Der Nachbar hatte gegen den Mann geklagt. Denn die Kamera ist schwenkbar und kann deshalb nach Ansicht des Amtsrichters die Persönlichkeitsrechte des Nachbarn verletzten. Der Aufsteller der Kamera und der Nachbar liegen im Clinch. Der Gelnhäuser hatte zwar angegeben, die Kamera nicht auf den Nachbarn ausrichten zu wollen. Aber das Gerät sei dafür geeignet und deshalb illegal, so der Amtsrichter in seinem Urteil.

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