GN: Achtjähriges Mädchen von unbekanntem Mann angesprochen

GELNHAUSEN-HÖCHST. In Gelnhausen ist ein achtjähriges Mädchen von einem unbekannten Mann angesprochen worden. Jetzt ermittelt die Kripo.
Passiert ist der Vorfall am Montagmorgen im Stadtteil Höchst. Das Mädchen war gegen halb neun allein unterwegs, als sie ein fremder Mann aus einem Auto heraus mehrfach fragte, ob sie Süßigkeiten haben möchte. Das Kind reagierte richtig, lehnte ab und ging weiter. Später meldete sie den Vorfall in der Schule. Der Mann soll etwa 60 Jahre alt sein, kurze graue Haare und einen Stoppelbart haben. Er trug einen schwarzen Pullover und fuhr ein graues, älteres Auto mit Kratzern und Dellen. Die Kripo bittet um Hinweise.
Das sind die Verhaltenstipps der Polizei:
- Lass dich nicht durch ein Versprechen (z. B. Tierbabys, Süßigkeiten, Geschenke, PC-Spiele) in ein Auto oder an einen anderen Ort locken.
- Sage laut und deutlich was Du nicht willst! Du darfst auch fremden Leuten gegenüber "Nein" sagen.
- Vertraue deinem Gefühl, wenn dir etwas bedrohlich vorkommt.
Wirst du von einer Person bedrängt, laufe sofort weg und schreie laut. Weglaufen ist dabei nicht feige.
- Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen. Gemeinsam seid Ihr stark und die Wege sind sicherer!
- Benutze möglichst immer die gleichen Wege. So kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst!
- Sprich andere Erwachsene an und fordere Hilfe ein, z. B. die Polizei über den Notruf 110. Alarmiere selbst die Polizei über den Notruf 110, wenn dies in der Situation gefahrlos möglich ist (das geht auch ohne Guthaben auf der Handykarte oder der Smartwatch)
- Wenn Dir auf dem Schulweg etwas verdächtig vorgekommen ist, solltest Du es sofort Deinen Lehrern und Deinen Eltern erzählen!
- Halte Dich an Absprachen mit Deinen Eltern und sei möglichst pünktlich, damit Deine Eltern wissen, dass sie sich auf Dich verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen.
Was Eltern tun können:
- Sprechen Sie regelmäßig mit Ihrem Kind über das Thema.
- Sofern Sie Fahrgemeinschaften haben: Vereinbaren Sie mit anderen Eltern genau, wer Ihr Kind aus Schule oder Kindergarten abholen darf. Ihr Kind sollte wissen, dass es nur mit diesem Personenkreis mitgehen oder mitfahren darf - ohne Ausnahme. Ein vereinbartes Code-Wort kann zusätzliche Sicherheit schaffen.
- Es beruhigt Sie möglicherweise, Ihre Kinder in der nächsten Zeit auf ihren Wegen zu begleiten. Im Sinne der Selbstständigkeit der Kinder sollte dies jedoch nur eine vorübergehende Maßnahme sein.







































































