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Hanau verzichtet nach Gerichtsurteil auf 2G-Regel im Handel

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02.02.2022, 11:37 Uhr in Primaveraland
Einzelhandel

HANAU. „Jetzt ist das Land aufgefordert, schnell für juristische Klarheit zu sorgen“, kommentiert Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das am Montag die 2G-Regel für das Modehaus Müller-Ditschler gekippt hat. Die Eigentümer hatten argumentiert, dass auch die Mode- und Bekleidungsbranche letztendlich zur Grundversorgung zähle und damit von der einschränkenden 2G-Regel ausgenommen werden müsse. Das Gericht war dieser Argumentation gefolgt.

Ordnungsdezernent Thomas Morlock ergänzt, dass es sich hier zwar um eine Einzelfall-Entscheidung handele, doch werde es nach dieser Entscheidung schwer sein, die 2G-Regel in den übrigen Betrieben des Groß-und Einzelhandels durchzusetzen. Es sei aus Gründen der Gleichbehandlung kaum noch zu vermitteln, andernorts die für Müller-Ditschler außer Kraft gesetzte Regelung anzuwenden. Denn die Begründung im Falle der Firma Müller-Ditschler, so Morlock, sei nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles dieses Ladens zugeschnitten, sondern beurteile in den tragenden Entscheidungsgründen die Verordnung als solche hinsichtlich dieser Regelung als unwirksam. Deshalb werde die Stadt ab sofort davon absehen, die Einhaltung 2G-Regel in den fraglichen Bereichen zu kontrollieren. „Allerdings bezieht sich das ausschließlich auf den Groß- und Einzelhandel“, so Morlock. Für andere Geschäftsbetriebe wie beispielsweise die Gastronomie (drinnen 2Gplus/draußen 2G) oder körpernahe Dienstleistungen (2G) sowie für Friseure (3G) und die Kinos/Theater (2Gplus) hätten die Regelungen weiterhin Bestand. „Maskenpflicht, Hygienekonzepte und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten.“

Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund, dass bereits in benachbarten Bundesländern ähnliche Regelungen für unwirksam erklärt wurden, keine Überraschung gewesen, setzen Hanaus OB Kaminsky und Stadtrat Morlock jetzt darauf, dass die Hessische Landesregierung wie angekündigt zügig für Klarheit sorgt. „Es kann nicht sein, dass wir hier auf kommunaler Ebene ausbaden und erklären müssen, was auf höherer Ebene unsauber geregelt worden ist.“

Quelle: Stadt Hanau


Auch der Main-Kinzig-Kreis reagiert auf das Urteil:

Der Main-Kinzig-Kreis nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Hessischen Corona-Schutzverordnung zur Kenntnis und wird die weiteren Konsequenzen aufmerksam verfolgen. Hintergrund des Verfahrens ist ein Antrag des in Hanau ansässigen Modehauses Müller-Ditschler, den Zugang zu den Geschäftsräumen „ohne die Einhaltung der sogenannten 2G-Regel“ zu ermöglichen. Dieser Forderung hat das Gericht am Montag, 31. Januar, zugestimmt.


In den Ausführungen zu der Entscheidung setzt sich das Verwaltungsgericht eingehend mit den Regelungen in der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen auseinander. Der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau hatten die dort verfügten Bestimmungen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich umgesetzt und sind daher nur mittelbar von der Entscheidung betroffen. Von der aktuellen Entscheidung aus Frankfurt zeigen sich Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Oberbürgermeister Claus Kaminsky zudem „nur wenig überrascht“, nachdem es in den vergangenen Wochen in Niedersachsen, im Saarland, in Baden-Württemberg und Bayern vergleichbare Gerichtsurteile gegeben hatte.

Das Frankfurter Gericht zitiert in seiner Begründung auch in weiten Teilen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der am 19. Januar die 2G-Regel im Freistaat flächendeckend gekippt hatte. Nach Auffassung der dortigen Richter muss sich nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung ergeben, wo Ausnahmen für Geschäfte des täglichen Bedarfs gelten. Diesen Anspruch hatte die bayerische Verordnung offenbar nicht erfüllt. Ähnlich wurde jetzt auch die hessische Corona-Schutzverordnung bewertet.

Anders als in Bayern, wo die Regelung damit grundsätzlich außer Kraft gesetzt wurde, handelt es sich aber bei dem Frankfurter Urteil um eine Einzelfallentscheidung, die nur das Modehaus Müller-Ditschler betrifft. „Es liegt nun vorrangig in der Hand der Juristen der Landesregierung die Verordnung entsprechend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, sagt die Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler.

Nach den Worten von Oberbürgermeister Claus Kaminsky ist es gut, dass mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun auch für die hessische Corona-Schutzverordnung eine richterliche Bewertung vorliegt.

Vor diesem Hintergrund formulieren die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis die klare Erwartung in Richtung der Hessischen Landesregierung, dass hier möglichst schnell eine juristische Klärung herbeigeführt werden muss. Sowohl die kommunalen Ordnungsbehörden und als auch der Groß- und Einzelhandel brauchen in dem komplexen und kräftezehrenden Umgang mit der Corona-Pandemie verlässliche Rahmenbedingungen.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis

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