Illegales Glücksspiel: Zwei Prozesse am AB-Amtsgericht

ASCHAFFENBURG. Um illegales Glückspiel geht es heute in zwei Prozessen am Aschaffenburger Amtsgericht. Die beiden Angeklagten sollen unter dem Namen Kahlgrund-Gamblers Pokerturniere veranstaltet haben.
Illegales Glücksspiel hat im Kahlgrund eine lange Tradition – ob beim Schafkopf oder beim „17 und 4“: Immer wieder trafen sich kleine Gruppen heimlich, um nicht nur um Kleinstbeträge, sondern um ordentliches Geld zu spielen. In jüngerer Zeit ist besonders Poker immer beliebter geworden – und genau das sollen die beiden Angeklagten im großen Stil betrieben haben, so die Staatsanwaltschaft. In Hinterzimmern von Lokalen in Hösbach und Goldbach wurden Pokerturniere mit professioneller Struktur abgehalten. Die Teilnahme kostete 25 Euro Startgebühr. Wer ausgeschieden war, konnte für weitere 10 Euro zusätzliche Chips nachkaufen – echtes Glücksspiel also. Zwar sind Pokerturniere unter bestimmten Bedingungen legal – etwa in Casinos oder privat, solange kein Geld im Spiel ist. In diesem Fall jedoch, so die Anklage, waren die Pokerrunden illegal.