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Im Rathaus Aschaffenburg gilt weiterhin 3G-Regelung

30.03.2022, 13:04 Uhr in Primaveraland
Aschaffenburg Rathaus 7

ASCHAFFENBURG. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen in Aschaffenburg gilt bis voraussichtlich Ende April für den Zutritt in das Rathaus, Dalbergstraße 15, wie auch für die Außenstellen der Stadtverwaltung weiterhin die 3G-Zugangsregel. Alle Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein und folgende Nachweise vorlegen: Impfdokument oder den Nachweis einer Corona-Genesung innerhalb der letzten sechs Monate oder den zertifizierten Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) bzw. eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Für den Besuch muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Außerdem besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Die 3G-Regel gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie für Stadtratsmitglieder.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen wird geraten, den Austausch mit den Dienststellen auch in den nächsten Wochen nur telefonisch und elektronisch zu suchen und persönliche Vorsprachen auf das Notwendigste zu reduzieren. Termine für persönliche Vorsprachen können per E-Mail, telefonisch oder online vereinbart werden. Alle Infos unter www.aschaffenburg.de/buergerservice.

„Verwaltungen gehören zur wichtigen Infrastruktur einer Stadt“, erklärt Oberbürgermeister Jürgen Herzing. „Neben den Besucherinnen und Besuchern müssen wir deshalb auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ansteckung schützen.“ In vielen Ämtern hätten die Angestellten täglich viele Kontakte und seien deshalb verstärkt einer Infektionsgefahr ausgesetzt, so Herzing. „Auch wenn ansonsten im öffentlichen Leben viele Beschränkungen fallen, bin ich sicher, dass die Aschaffenburgerinnen und Aschaffenburger Verständnis für diese Regelung haben werden.“

Hintergrund:

Ab 3. April wird die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten. Damit fallen viele Beschränkungen weg. Einige Basisschutzmaßnahmen bleiben jedoch erhalten: In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt demnach weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest. Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime. Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte.

Quelle: Stadt Aschaffenburg

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