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Karlstein hat seine erste Fahrradstraße

20.10.2022, 14:50 Uhr in Primaveraland
Karlstein Fahrradstrasse

KARLSTEIN. In Karlstein am Main geht die erste Fahrradstraße „in Betrieb“. Gemäß des Gemeinderatsbeschlusses vom 1. Dezember 2021 werden in dieser Woche die Beschilderungen vorgenommen. Die ausgewiesene Fahrradstraße verläuft von der Schulstraße (Eisdiele Dettingen) beginnend – über die Hugo-Dümler-Straße und endet in der Eichendorffstraße (Eisdiele Großwelzheim).

ACHTUNG: Keine automatische Vorfahrt!


Die Gemeinde verweist ausdrücklich darauf, dass eine Fahrradstraße keine „automatische“ Vorfahrtsregelung für Radler ist und bittet dringend um Beachtung: Es gelten weiterhin die „Rechts- vor Links-Regelungen“, außer an Kreuzungen und Einmündungen zu verkehrsberuhigten Zonen (z. B. entfällt hier die Rechts- vor Links-Regelung!). Der Pkw- und Kraftverkehr darf weiterhin passieren, wobei auf die Radler verstärkt Rücksicht zu nehmen ist. Parkvorschriften bleiben unverändert. Der Gemeinderatsbeschluss geht zurück auf den Antrag des Karlsteiner Energie- und Mobilitätsbeirats vom 21. Januar 2021. Hier begründeten die Beiratsmitglieder ihren Antrag mit der Attraktivität der Karlsteiner Ortsdurchfahrten für Fahrradfahrer in Form einer ausgewiesenen Fahrradstraße. Denn diese forciere die nachhaltige Fortbewegung per Rad und gelte als Vorbildfunktionen für die Karlsteiner Bürger – allem voran natürlich dem Nachwuchs. Besonders glücklich zum Aufruf „per Rad zur Schule“ ist in Karlstein die Streckenführung, die über die Schulstraße direkt an der Grundschule vorbeiführt.

Weiterhin begründet eine Umfrage der Sinus Markt- und Sozialforschung (aus dem Jahr 2019) die Einrichtung einer/mehrerer Fahrradstraßen: Mehr als die Hälfte der hierin 1797 befragten Personen begrüßten – neben der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – die für Fahrradstraßen ausgewiesene Rücksichtnahme für Radler. So dürfen diese beispielsweise ausdrücklich nebeneinander fahren und Pkw und/oder Motorrädern ist das „Drängeln“ ausdrücklich untersagt. Sie dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Radler weder behindern noch gefährden

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