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Kreis Aschaffenburg: Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen wieder verschärft

20.01.2022, 11:49 Uhr in
Aperol alkohol cocktails

KREIS ASCHAFFENBURG. Die Anordnungen zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus im Landkreises Aschaffenburg wurden mit Allgemeinverfügung vom 19. Januar neu erlassen. Dies betrifft das Konsumverbot für Alkohol an öffentlichen Orten unter freiem Himmel. Die neuen Regelungen gelten ab dem 21. Januar.

Auf Grund der steigenden Infektionszahlen wurde das Alkoholverbot für folgende öffentliche Plätze ausgesprochen:

  • Bessenbach

Festplatz Straßbessenbach, Busbahnhof Realschule Bessenbach

  • Großostheim

Marktplatz, Platz an der Anna-Kapelle, Grillplatz Ringheim

  • Haibach

Grillplatz im Haibacher Schweiztal, Skateranlage an der Kultur- und Sporthalle, Bereich Rathaus/Bruder Klaus Kirche

  • Heigenbrücken

Wildpark im Bächlesgrund

  • Hösbach

Freizeitgelände am Mühlstück

  • Laufach

Ste.-Eulalie-Platz

  • Mainaschaff

Bahnseitiger Bereich neben dem Friedhof, Skateranlage, Bolzplätze

  • Mömbris

Marktplatz, Aussichtsplattform am Hahnenkammsee

  • Rothenbuch

Schloßplatz, Maria-Stern-Platz

  • Sailauf

Postwiese, Parkplätze am Bürgerzentrum und auf dem ehemaligen Pfäffchengelände

  • Waldaschaff

Dorfplatz an der Christebrücke, Clonakilty Platz

Es werden alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin darum gebeten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten zu vermeiden.

Die Allgemeinverfügung mit den genauen Regelungen ist einsehbar unter: https://www.landkreis-aschaffenburg.de/wer-macht-was/gesund-soziales/gesund/corona/allgemeinverfue/

Quelle: Kreis Aschaffenburg

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