• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Tel 06021 – 38 83 0
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

Stadt und Kreis Aschaffenburg: Vorsorgemaßnahmen gegen die Geflügelpest

09.12.2021, 14:55 Uhr in Primaveraland
201121 Symbolbild Gefluegelpest Voggel Huhn Hahn

KREIS ASCHAFFENBURG. Um präventiv das Übergreifen der Geflügelpest HPAI auf Nutz- und Hausgeflügelbestände zu verhindern, sind ab dem 10. Dezember erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

So gilt für Wildvögel - wie zum Beispiel Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel - ein Fütterungsverbot im gesamten Landkreis.

Wer privat oder gewerblich bis zu einschließlich 1.000 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat sicherzustellen, dass

  • die Geflügelhaltungen nicht unbefugt betreten oder befahren werden können
  • die Geflügelhaltungen nicht mit betriebsfremder Schutzkleidung betreten werden
  • Schutzkleidung nach dem Gebrauch unverzüglich abgelegt wird
  • folgende Dinge gereinigt und desinfiziert werden:
    • Schutzkleidung unverzüglich nach dem Ablegen
    • zur Ein- oder Ausstallung eingesetzte Gerätschaften, der Verladeplatz sowie ggf. freigewordene Ställe
    • auf einem befestigten Platz die betriebseigenen Fahrzeuge unmittelbar nach einem Tiertransport
    • vor dem Einsatz in einem anderen Stall oder Betrieb diejenigen Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die zur Haltung eingesetzt werden
    • Raum, Behälter oder sonstige Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeter Tiere nach jeder Abholung - aber mindestens einmal pro Monat
  • Schadnager ordnungsgemäß bekämpft werden und hierüber Aufzeichnung geführt wird
  • eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion vorgehalten wird

Ausstellungen, Märkte, Schauen und ähnliche Veranstaltungen zur Ausstellung, zum Verkauf und Handel mit gehaltenen Vögeln - ausgenommen Tauben - sind untersagt.

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse dürfen außerhalb gewerblicher Niederlassungen oder von Personen ohne eine solche Niederlassung nur gewerbsmäßig abgegeben werden, soweit das Geflügel vor höchstens vier Tagen negativ auf das Aviäre Influenzavirus getestet wurde.

Die konkreten Maßnahmen können der Allgemeinverfügung vom 9. Dezember entnommen werden. Diese findet sich im Amtsblatt Nr. 43 sowie auf der Homepage des Landkreises auch unter: „Wer macht was“ à „Gesundheit, Familie & Soziales“ à „Veterinäramt“

Auf Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz werden bayernweit Präventionsmaßnahmen getroffen. Die Hochpathogene Aviäre Influenza breitet sich in Europa und Deutschland in Form eines hochdynamischen Seuchengeschehens immer weiter aus. Gemäß der aktuellen zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist auf Grund der Fallzahlen und unter Berücksichtigung der Situation in den benachbarten Staaten davon auszugehen, dass aktuell HPAIV in Deutschland und auch Bayern bereits flächendeckend in der wildlebenden Wassergeflügelpopulation verbreitet ist. Von einem hohen Risiko für das Auftreten von HPAI in der Wildvogelpopulation sowie für den Eintrag in Nutzgeflügelbestände muss ausgegangen werden.

Quelle: Landratsamt Aschaffenburg


Auch die Stadt Aschaffenburg hat eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlicht:

In der Stadt Aschaffenburg gilt ab sofort eine Allgemeinverfügung, die verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (HPAIV) zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel anordnet. Laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), ist aufgrund der Fallzahlen und unter Berücksichtigung der Situation in den benachbarten Staaten davon auszugehen, dass aktuell HPAIV in Deutschland und auch Bayern bereits flächendeckend in der wildlebenden Wassergeflügelpopulation verbreitet ist.

Die Allgemeinverfügung ordnet unter anderem ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, an. Durch die konsequente Einhaltung der Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Die Allgemeinverfügung ist zu finden unter www.aschaffenburg.de/amtliche

Quelle: Stadt Aschaffenburg

Mehr zum Thema

183 Vorsorgemassnahmen gegen die Gefluegelpest
QR-Code zur Seite des Veterinäramtes

Mehr aus Primaveraland