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Kreis Miltenberg informiert über Genesenennachweise

13.05.2022, 11:55 Uhr in
Symbolbild Corona Test positiv

KREIS MILTENBERG. Das Landratsamt weist darauf hin, dass ein Genesenennachweis bei COVID-19 gemäß Infektionsschutzgesetz nur ausgestellt werden kann, wenn die Testung durch einen Nukleinsäure-Nachweis nachgewiesen wurde und die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Als gültige Tests gelten beispielsweise ein PCR-Test, ein sogenannter PoC-NAT-Test (Schnelltests, bei denen die Analyse vor Ort binnen einer Stunde erfolgt – etwa in Apotheken) oder andere Verfahren, bei denen die Nukleinsäure-Amplifikations-Technik eingesetzt wird. Positive Antigen-Schnelltests oder ein Antikörpernachweis reichen für einen Nachweis nicht aus.

Quelle: Kreis Miltenberg

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