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Main-Kinzig-Kreis: Führerschein umtauschen im "Umtauschmobil"

27.10.2021, 09:20 Uhr in Primaveraland
Symbolbild Auto

Main-Kinzig-Kreis. Mit dem neuen „Umtauschmobil“ kommt die Verwaltung des Main-Kinzig-Kreises dorthin, wo die Bürger wohnen: In die Kommunen und deren Stadt- und Ortsteile. „Näher dran geht nicht. Mit diesem neuen Service geht der Main-Kinzig-Kreis und insbesondere die Führerscheinstelle neue Wege und leistet dabei auch Pionierarbeit, denn ein solches Angebot gibt es in den umliegenden Landkreisen bislang nicht“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler bei der Präsentation des multifunktionalen Umtauschmobils.

Der Bundesrat hatte den vorgezogenen, schrittweisen Umtausch der alten Führerscheine 2019 beschlossen. Der gestaffelte Umtausch ist deshalb notwendig, damit europäische Vorgaben fristgerecht eingehalten werden können. Schließlich müssen deutschlandweit 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. „Für den Main-Kinzig-Kreis gehen wir von einer Zahl von zirka 100.000 alten Papierführerscheinen und zirka 140.000 unbefristeten Karten aus. Diese müssen alle bis Anfang 2033 in einen EU-Kartenführerschein getauscht worden sein“, erklärt Kerstin Schwarz, Leiterin der Führersteinstelle im Main-Kinzig-Kreis. „Gleichzeitig müssen wir ab 2028 die schon seit 2013 befristeten Führerscheine immer wieder verlängern, das heißt, auch hier immer wieder neue ausstellen. Das ist eine Menge an Verwaltungsarbeit, die da auf uns zu kommt“, erklärt Kerstin Schwarz.

Bei den Fristen für den Umtausch der Papierführerscheine (grau, rosa, DDR), geht es nach Geburtsjahrgang, bei den seit 2013 ausgestellten Kartenführscheinen geht es nach Ausstellungsjahr. Bislang waren die alten Führerscheine unbefristet ausgestellt. Das ändert sich jetzt, denn die Kartenführerscheine müssen nach 15 Jahren verlängert werden. Zurzeit sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 dran, diese haben Zeit, ihre Fahrlizenz bis zum 19. Januar 2022 auszutauschen, wenn sie dies noch nicht getan haben. „Wir verweigern aber auch den anderen Jahrgängen, die schon jetzt tauschen wollen, nicht die Antragstellung“, betont Kerstin Schwarz. Nach den oben genannten Jahrgängen geht es weiter mit denen von 1959 bis 1964, diese haben bis Anfang 2023 Zeit. Wird diese Frist nicht genutzt, müssen die Betroffenen mit einem Verwarngeld rechnen. „Das ist dann so, als wären sie ohne Dokument unterwegs, da der Führerschein ja abgelaufen ist“, erläutert Kerstin Schwarz.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis

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