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Neue Bodenrichtwerte in Aschaffenburg

30.06.2022, 11:04 Uhr in Primaveraland
300622 Grundstueck

ASCHAFFENBURG. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg hat die Bodenrichtwerte zum neu eingeführten Stichtag 01.01.2022 ermittelt und wieder neu festgesetzt.

Erst im vergangenen Jahr wurden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 aktualisiert. Dies geschah bisher im zeitlichen Abstand von zwei Jahren. Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuches im Rahmen der Reform des Grundsteuerrechtes ist das Gremium nun erneut zusammengekommen und hat die Richtwerte neu bestimmt.

Die Bodenrichtwerte erfüllen vor allem im Alltag von Grundstückskäufern und -verkäufern, Sachverständigen und Behörden eine wichtige Funktion. Sie stellen den durchschnittlichen Bodenwert für mehrere gleichartige Grundstücke dar. Es zählt dabei der reine Grundstückswert, auf den Grundstücken stehende Bauten werden nicht berücksichtigt. Die Bodenrichtwerte bieten somit der Öffentlichkeit einen Einblick in die Preisverhältnisse des Aschaffenburger Grundstücksmarktes und dienen als Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien. Sie zu ermitteln und somit Markttransparenz zu schaffen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gutachterausschüsse.

Um die neuen Bodenrichtwerte zu bestimmen, haben die Mitglieder des Gutachterausschusses die Daten aus Kaufverträgen aus dem Jahr 2021 ausgewertet und die Ergebnisse in die neue Richtwertkarte eingearbeitet. Das gesamte Stadtgebiet ist dazu in rund 390 Zonen eingeteilt. Bei Gemeinbedarfsflächen, wie Sportanlagen oder Kindertagesstätten, werden keine Bodenrichtwerte ausgewiesen, da diese Grundstücke in der Regel nicht am Markt teilnehmen.

Erstmals werden für Flächen der Land- und Forstwirtschaft in der Bodenrichtwertkarte selbst Werte ausgewiesen. Da es bei ihnen nur eine geringe Anzahl von Kaufpreisen gibt, wurden Durchschnittspreise auf Gemarkungsebene für die Jahre 2019 bis 2021 ermittelt und hierfür verwendet. Eine parzellenscharfe Bildung von landwirtschaftlichen Bodenrichtwertzonen ist hier nicht sinnvoll, da die tatsächliche Nutzung ständig wechselt.

Vergleicht man die neu ermittelten Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 mit den alten Werten zum 31.12.2020 zeigt sich, dass nahezu alle Richtwerte teils deutlich gestiegen sind. Die Ursachen für diesen Anstieg sind gleichgeblieben. Da ist zum einen die sehr hohe Nachfrage nach Bauland durch sehr niedrige Zinssätze für Immobiliendarlehen im Bewertungszeitraum, die zusätzlich noch verstärkt wird durch die wirtschaftlichen Unsicherheiten. Zum anderen ist die große Attraktivität des verkehrsgünstig gelegenen Wirtschaftsstandortes Aschaffenburg als Teil der Metropolregion Rhein-Main ein weiterer Grund. Diese Faktoren treffen auf ein begrenztes Angebot, deshalb steigen die Bodenpreise weiterhin an. Für unbebaute, erschlossene Grundstücke sind die Werte über das gesamte Stadtgebiet im Schnitt um mehr als 13 % gestiegen.

Die Bodenrichtwerte werden vom 06.07.2022 bis einschließlich 08.08.2022 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus, Dalbergstraße 15 (6. Stock, Zimmer 605 und 618) während der allgemeinen Servicezeiten öffentlich ausgelegt. Zur Einsichtnahme muss ein Termin unter der Telefonnummer 0 60 21/ 330 -1237 oder -1266 vereinbart werden.

Auch außerhalb dieses Zeitraums kann jedermann von der Geschäftsstelle kostenpflichtig per mail an [email protected] eine schriftliche Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten. Weiter besteht die Möglichkeit im Internet kostenpflichtig über die Internetseite www.boris-bayern.de Bodenrichtwerte abzurufen. Telefonische Bodenrichtwertauskünfte können nicht erteilt werden. Die Mindestgebühr beträgt 20 € je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum.

Eine Übersichtskarte mit Bodenrichtwerten und weitere Informationen befindet sich ab 06.07.2022 auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/Buerger-in-Aschaffenburg/Planen-Bauen-und-Wohnen/Gutachterausschuss.

Für die Neuberechnung der Grundsteuer im Freistaat Bayern werden keine Bodenrichtwerte benötig.

Quelle:

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