• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Tel 06021 – 38 83 0
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

„KUKA schadet meinem Image“

Topnews
07.11.2021, 08:00 Uhr in Primaveraland
Reis Robotics

AUGSBURG/OBERNBURG (dmk). Es ist der Skandal der Woche am Untermain! Als der Roboter-Gigant und Weltkonzern KUKA (Umsatz 2020: 2,6 Milliarden Euro, 13.700 Mitarbeiter) vor fünf Jahren die Reis Gruppe vom Gründer und Gesellschafter Walter Reis komplett übernommen hat, gab es einen klaren Deal: Walter Reis fördert in der Region mit einer Million Euro - KUKA spendet in derselben Höhe an die Stiftung „Hilfe in Not“ in Obernburg. Walter Reis hat sein Versprechen mehr als eingehalten – der Weltkonzern noch keinen Cent gezahlt! Genau deshalb trifft man sich aktuell vor dem Augsburger Landgericht.

PrimaSonntag hat bei KUKA selbst nachgefragt, warum die versprochene Zahlung jetzt schon seit fünf Jahren auf sich warten lässt. Mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren, heißt es da nur: „Kein Kommentar zum jetzigen Zeitpunkt!“ Die Obernburger Stiftung „Hilfe in Not“ hat nach eigenen Angaben zum Zweck, Menschen aus dem Kreis Miltenberg zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind. Laut dem Stiftungsvorsitzenden Dr. Eberhard Kroth war die Stiftung bei der ganzen Übernahme-Verhandlung wohl nur Zaungast - wurde erst durch die Erwähnung in der abschließenden Pressenotiz zum Protagonisten. Doch die großzügige Spende blieb einfach aus! „Wir haben Ende 2019 im Stiftungsrat entschieden, dass – wenn es eine solche Ankündigung in einer Pressenotiz gibt – wir verpflichtet sind, dieser Sache nachzugehen.“ Klar: Andernfalls würde die Stiftung sogar selbst ihre wohltätigen Pflichten verletzen und sich eventuell strafbar machen.

Kein Erfolg beim Klärungsversuch

Doch die Kontaktaufnahme mit der KUKA AG führte zu keiner Klärung. Genau deshalb kam es jetzt zur Klage vor dem Augsburger Landgericht! Für die Stiftung „Hilfe in Not“ eine so noch nie dagewesene Situation: „Das passiert normalerweise weder in dieser Größenordnung, noch bei ganz kleinen Summen. Wenn bei uns in der Stiftung jemand verspricht, etwas zu spenden – selbst wenn es nur mündlich war - dann wird das auch umgesetzt.“ Das sitzt! „Da sollte man im Fall einer weltweit veröffentlichten Pressenotiz schon meinen, dass das auch eingehalten wird.“

„Hätte ohne Zusage nicht unterschrieben“

Wen die Angelegenheit mindestens so sehr wurmt, wie die Stiftung selbst: Walter Reis, der Gründer des Obernburger Robotik-Unternehmens und Beteiligter bei der Übernahme durch KUKA im Jahr 2016. Allein mit seiner Förderung des Robotik-Instituts an der TH Aschaffenburg hat er die zugesagte Fördersumme aus der Pressenotiz mehr als verdoppelt. Jetzt war Walter Reis als Zeuge im Rechtsstreit zwischen der KUKA AG und der Obernburger Stiftung geladen. „Ich bin sauer auf KUKA. Dieses Verhalten schadet meinem Image, denn ich habe in meinem ganzen Leben noch nie Zusagen von derartiger Tragweite gebrochen. Leider sehen es nicht wenige so, als hätte ich Sprüche verkündet, an denen nichts dran wäre.“ Dabei habe er auf eigene Mittel verzichtet und sei durch die gemeinnützige Vereinbarung dem Weltkonzern sogar steuerrechtlich entgegengekommen. „Ich hätte den Übernahmevertrag damals nicht unterschrieben, wenn es die Zusatzleistung in Form des Spendenversprechens nicht gegeben hätte.“

Das sagt der Rechtsexperte Albert Hasenstab aus Aschaffenburg zu dem Fall:
Das, was in der Pressenotiz aus dem Jahr 2016 angeführt ist, kann man als ein „Schenkungsversprechen“ verstehen. Dies kann auch zwischen zwei Parteien zugunsten Dritter festgehalten werden. Ein solches Versprechen ist allerdings formbedürftig. Falls es also Teil einer umfassenden Vereinbarung ist – wie bei einer Firmenübernahme – sollte dieses Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Andernfalls ist es wegen mangelnder notarieller Form unwirksam und nicht durchsetzbar. Der vermeintlich Beschenkte droht leer auszugehen. Ein alternativer Ausgang ergibt sich im Falle einer „normativen Rechtsauslegung“ des Gerichts: Das Gericht könnte dann zu dem Ergebnis gelangen, die Millionenzusage sei kein „Schenkungsversprechen“, sondern etwa eine sogenannte „Geschäftsbesorgung zu Gunsten Dritter“, ein solcher Vertrag muss nicht notariell beurkundet werden - er ist auch aufgrund mündlicher Vereinbarung wirksam.

Mehr aus Primaveraland