Sektenmord in Hanau: Mutter erneut vor Gericht

HANAU. Ein vierjähriges Kind, eine Hanauer Sekte und ein Todesfall, der die Justiz seit Jahrzehnten beschäftigt. Heute steht die Mutter des 1988 gestorbenen Jungen erneut wegen Mordes vor Gericht. Und das, obwohl sie in Hanau schon einmal freigesprochen wurde.
Fast 40 Jahre reicht die Geschichte dieses Falls zurück: Im August 1988 erstickt der Vierjährige in einem Sack. Seine Eltern gehören damals einer Hanauer Sekte an. Laut Staatsanwaltschaft steckt die Mutter ihren Sohn selbst in den Sack, schnürt diesen über seinem Kopf zu und lässt das Kind anschließend in der alleinigen Obhut der damaligen Sektenführerin zurück. Die hört den Jungen schreien, erkennt nach Überzeugung des Gerichts die lebensbedrohliche Situation – hilft ihm aber nicht. Dafür wird sie später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Bei der Mutter kommt das Landgericht Hanau 2022 dagegen zu einem Freispruch: Ihr kann damals nicht sicher nachgewiesen werden, dass tatsächlich sie den Sack über dem Kopf ihres Sohnes zugeschnürt hat. Die Staatsanwaltschaft geht daraufhin in Revision – und der Bundesgerichtshof hebt den Freispruch wegen Fehlern bei der Beweiswürdigung wieder auf. Deshalb muss ab heute das Landgericht Frankfurt erneut klären, welche Rolle die Mutter beim Tod ihres Sohnes gespielt hat.





