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Seligenstadt: Fahrräder überholen streckenweise verboten

05.05.2022, 12:02 Uhr in Primaveraland
090222 Symbolbild Fahrrad Radweg

SELIGENSTADT. Im April 2020 trat eine überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, mit der neue Verkehrszeichen eingeführt wurden. Eines dieser Verkehrszeichen verbietet den Führern mehrspuriger Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse, Trikes) das Überholen von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen und somit auch von Fahrrädern. „Noch im selben Jahr haben wir das neue Verbotszeichen in Teilstrecken der Würzburger Straße zur aktiven Unfallprävention im Schüler-Radfahrverkehrsbereich eingeführt. Damit waren wir eine der ersten Städte im RheinMain-Gebiet“, erinnert sich Erster Stadtrat Michael Gerheim.

Da das Verkehrsschild gänzlich neu war, wurde intensiv darüber informiert. Dies geschah über städtische Pressemeldungen, über die Homepage, über das Stadtportal sowie über eigens dafür entworfene Infozettel. Städtische Ordnungspolizisten hatten mehrfach in den vergangenen zwei Jahren an der Schulkreuzung insgesamt 2000 orangene Handzettel mit Erklärungen zur Bedeutung des Schildes verteilt sowie über die Folgen bei einem Verstoße aufgeklärt. Am 27. April wurden von der Ordnungspolizei der Stadt Seligenstadt gemeinsam mit der örtlichen Landespolizei in der Zeit von 7:40 bis 9:35 Uhr zwischen den Kreisverkehren Am Riegelsbach/Rilkestraße und Einhardstraße Kontrollen durchgeführt.

Insgesamt mussten in diesen zwei Stunden für beide Fahrtrichtungen 15 Verstöße festgestellt werden. Die Folge sind jeweils 70€ Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg. „Immer wieder haben mich gerade ältere Radfahrerinnen und Radfahrer angesprochen und von Fast-Zusammenstößen mit Autos auf diesem Teilstück der Würzburger Straße berichtet. Auch Vertreter der Emma-, Merian- und der Einhardschule genau wie der örtliche ADFC waren mit der Bitte um Kontrollen auf die Stadt zugekommen.“, erklärt Erster Stadtrat Michael Gerheim. „Die jetzige Kontrolle wird nicht die Einzige bleiben, denn Verkehrssicherheit hat für uns höchste Priorität und an dieser Stelle kann der gesetzlich vorgeschriebene Abstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden.“

Quelle: Stadt Seligenstadt

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