Strafvereitelung: Bewährung für Polizist im Fall Enamullah O.
ALZENAU. Ein Polizist aus Alzenau ist wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte nach einem Messerangriff in einer Flüchtlingsunterkunft keine Ermittlungen eingeleitet – der Täter tötete Monate später zwei Menschen in Aschaffenburg.
Das Amtsgericht Alzenau verurteilt den 29-jährigen Beamten zu fünf Monaten Haft, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung, und einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Der Polizist hatte im August letztes Jahr kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem Enamullah O. in einer Alzenauer Unterkunft seine damalige Freundin mit einem Messer verletzt hatte. Fünf Monate später soll derselbe Mann im Aschaffenburger Schöntalpark ein Kind und einen Mann getötet haben. Die Staatsanwaltschaft sprach im Prozess von „Gleichgültigkeit“, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Warum der Beamte damals nicht reagierte, blieb unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Polizist ist weiter im Dienst, ein Disziplinarverfahren wird geprüft.
























































