Ehemaliger Schlachthofbetreiber aus Eschau vor Gericht

ESCHAU/OBERNBURG. Im Schlachthof-Skandal von Eschau ist jetzt ein Urteil gefallen. Der frühere Betreiber des Schlachthofs bekommt drei Jahre auf Bewährung. Zusätzlich muss er 1.200 Euro Geldstrafe zahlen und darf fünf Jahre lang nicht auf einem Schlachthof arbeiten.
Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, über Monate hinweg kranke, verletzte oder hochtragende Rinder zum Schlachthof in Eschau gebracht zu haben – und das, obwohl die Tiere laut Staatsanwaltschaft nicht transport- oder schlachtfähig waren. Insgesamt geht es um zehn Fälle innerhalb eines knappen Jahres. In einem besonders schweren Fall soll ein Rind per Seil aus einem Hänger gezogen worden sein, ein anderes Tier soll offene Gelenke gehabt haben. Der Schlachthof war 2023 nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation geschlossen worden. Das Urteil gegen den früheren Betreiber könnte noch heute fallen.


















