• Frequenzen: 100,4 & 99,4 & 90,8
  • Tel 06021 – 38 83 0
  • Kontakt

On Air

Jetzt anhören
Anzeige

Ausgangssperre, Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen waren verfassungsmäßig

Topnews
30.11.2021, 09:50 Uhr in
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

KARLSRUHE. Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Auch das Anordnen von Wechselunterricht und Schulschließungen war verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte.

Mehr aus