Urteil gegen Alzenauer Polizist im Schöntal-Prozess rechtskräftig
ASCHAFFENBURG/ALZENAU. Das Urteil gegen einen Alzenauer Polizisten, der nicht ausreichend gegen den späteren Schöntal-Attentäter ermittelt haben soll, ist rechtskräftig. Das hat das Amtsgericht Aschaffenburg jetzt mitgeteilt. Der Polizist hatte im August letztes Jahr kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem Enamullah O. in einer Alzenauer Unterkunft seine damalige Freundin mit einem Messer verletzt hatte. Fünf Monate später hat derselbe Mann im Aschaffenburger Schöntalpark ein Kind und einen Mann getötet. Das Amtsgericht Alzenau verurteilte den 29-jährigen Beamten wegen Strafvereitelung im Amt zu fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3.000 Euro. Doch der hatte Revision angekündigt. Jetzt haben der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft Coburg die Berufung zurückgenommen.












































