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Verfahren um Sekten-Kindsmord geht in die nächste Runde

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08.09.2022, 16:30 Uhr in Primaveraland
Landgericht Amtsgericht Hanau Totale

UPDATE 16:30 Uhr: Kein Urteil heute im Neuauflage-Verfahren um den Sekten-Kindsmord in Hanau: Während die Verteidigung auf Freispruch plädiert, wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten weiterhin Mord vor: Sie soll Ende der 80er Jahre ihren vierjährigen Sohn an eine Sektenchefin in einem Sack übergeben haben – dabei ist das Kind qualvoll erstickt. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hat, muss jetzt neu verhandelt werden. Ein endgültiges Urteil wird allerdings erst im Oktober erwartet.

HANAU. Im Neuauflage-Verfahren um den Sekten-Kindsmord von Hanau werden heute die Plädoyers erwartet. Eine Frau steht vor Gericht, deren vier Jahre alter Sohn in einem Sack erstickt ist: Das Verfahren am Hanauer Landgericht musste eine weitere Runde drehen, weil der Bundesgerichtshof das erste Urteil gegen die Frau wegen Mordes kassiert hatte. Die Tat selbst ist nun schon 34 Jahre her. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, damals den Tod ihres Sohnes billigend in Kauf genommen zu haben, als sie ihn zusammen mit der Sekten-Anführerin in einen Sack steckte. Auch die Anführerin war in Hanau wegen Mordes verurteilt worden. Aber auch dieses Urteil hatte der BGH kassiert. Die Sektenchefin sah in dem kleinen Jungen eine Reinkarnation Hitlers.

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